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Janina Reinsbach

Eine Nummer für alles

Oder: Wie war das gleich mit der Personnummer?



Jede/r Einwohner/in Schwedens hat eine sogenannte Personnummer. Dabei handelt es sich um eine zehnstellige Nummer, die im Kern aus dem Geburtsdatum der Person besteht, zu dem noch vier Ziffern hinzu gefügt werden, um Personen gleichen Geburtstags auseinander zu halten. Die Personnummer enthält somit sensible persönliche Informationen und sollte vertraulich behandelt werden. Man behält sie ein Leben lang.


Sie wird für verschiedene Zwecke verwendet, wie z.B. im Gesundheitswesen, bei Behördengängen, im Bildungssystem und im Arbeitsleben. Aber auch in vielen anderen Bereichen des Alltags geschieht eine notwendige Identifizierung über die Personnummer. So kann man sie bereits benötigen, wenn man sich eine Handynummer zulegen will, einen Vertrag abschließen, etwas im Internet bestellen, eine Bibliothek nutzen, etwas mieten usw.

Weiterhin ist die Personnummer Grundlage für die Einrichtung anderer Identifikationsmöglichkeiten wie bspw. der Mobilen BankID und ermöglicht somit die Teilnahme an diversen Zahlungsmöglichkeiten, wie u.a. dem allseits beliebten Swish (einer Möglichkeit, Geld von einem Handy zum anderen zu transferieren).


Dementsprechend ist das Leben in Schweden ohne eine Personnummer häufig sehr umständlich. Oft muss man mehr Zeit aufwenden, um etwas zu regeln, weil man sich nicht wie alle anderen einfach über die Personnummer identifizieren kann (siehe Erfahrungsbericht Fluch und Segen des schnellen Fortschritts).

Wenn man als EU/EES-Bürger nach Schweden zieht, erhält man nicht unbedingt eine Personnummer. Ein Aufenthaltsrecht in Schweden hat man automatisch, das einem erlaubt zu arbeiten oder zu studieren. Dafür muss man seine Identität als EU/EES-Bürger nachweisen können. Bei Aufenthalten über sechs Monaten oder anderweitiger Anbindung an Schweden erhält man ggf. eine sogenannte „samordningsnummer“, die aber bei Weitem nicht die gleichen Möglichkeiten eröffnet.


Die Personnummer beantragt man beim Skatteverket, wenn man langfristig nach Schweden zieht. Um in diesem Fall eine Personnummer zu erhalten, also gemeldet, „folkbokförd“ zu werden, müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Hier eine kleine Übersicht:


  • Man zieht für eine Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr nach Schweden. Erst dann kann man überhaupt versuchen, eine Personnummer zu beantragen, und muss hierfür vorweisen, dass man sich selbst und ggf. seine Familie versorgen kann.

  • Man kann gegenüber dem Skatteverket seine Identität als EU/EES-Bürger nachweisen.

  • Man legt gegenüber dem Skatteverket seine Familienverhältnisse (ledig, verheiratet, Kinder etc.?) offen.

  • Man muss angeben, wo man wohnt und dort postalisch erreichbar sein.

  • Wenn man zum Arbeiten nach Schweden kommt, hat man vielleicht bereits eine Arbeitsstelle  und kann diese vorweisen. Alternativ muss man zeigen, dass man als Selbstständiger erfolgreich seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Arbeitssuchend darf man bis zu sechs Monate sein.

  • Wenn man als Student nach Schweden kommt, muss man nachweisen, dass man im Rahmen einer anerkannten Ausbildung studieren wird und dass man sich während dieser Zeit selbst versorgen kann.

  • Sollte man ohne Arbeit oder Studentenstatus nach Schweden ziehen, muss man genug eigene Mittel nachweisen, um sich und seine Familie damit zu versorgen. Diese können in Form von Pensionen, Einkünften aus dem Ausland oder Erspartem auf dem Konto vorgewiesen werden.

  • Weiterhin muss man eine für Schweden gültige Krankenversicherung vorweisen (keine Reisekrankenversicherung!).

  • Sofern die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann evt. eine Person, die als Einwohner/in in Schweden registriert ist, durch den Nachweis ausreichender Mittel für einen bürgen.


Die skandinavischen Länder im Vergleich


In Dänemark erhält man ebenso eine Personnummer für den Kontakt mit Behörden, Steuerangelegenheiten usw., die zudem der schwedischen sehr ähnlich sieht. Hier ist dies allerdings niedrigschwelliger möglich. Ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten darf, ab einer Dauer von 6 Monaten muss man sich dort melden und erhält eine Personnummer. Auch gibt es ein Äquivalent zur Mobilen BankID, MitID, für die Identifizerung bei digitalen Zahlungsvorgängen.


In Norwegen gibt es die sogenannte „fødselsnummer“ („Geburtsnummer“ - normalerweise bei Geburt zugeteilt) als Äquivalent zur Personnummer und die sogenannte „D-Nummer“, die von der Funktion der schwedischen Samordningsnummer entspricht.

Eine Fødselsnummer erhält man bei anerkanntem Umzug bzw. Meldung in Norwegen beim Skatteetaten ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie in Schweden. Die norwegische Fødselsnummer hat mit 11 Stellen noch eine Ziffer mehr, ist aber ähnlich aufgebaut wie die schwedische.

Wenn man aus verschiedenen Gründen keine Fødselsnummer erhalten kann, kann man eine D-Nummer zugeteilt bekommen. Mit dieser lässt sich bspw. ein Bankkonto eröffnen.

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